Das tägliche Pendeln über nationale Grenzen wurde durch den europäischen Einigungsprozess deutlich erleichtert: Infolge der Regelungen zur Freizügigkeit der Arbeitskräfte konnte sich die Großregion seit den 1970er Jahren zu einem beispielgebenden grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt entwickeln und spätestens seit den 1980er Jahren wächst die Zahl der Grenzgänger kontinuierlich an.

Auch wurde auf europäischer Ebene im Jahr 1971 eine einheitliche Definition des ‚Grenzgängers‘ geschaffen: Nach EU-Gemeinschaftsrecht sind unter Grenzgängern solche Arbeitnehmer und Selbständige zu verstehen, die in einem Mitgliedstaat arbeiten und in einem anderen wohnen, in den sie in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal wöchentlich, zurückkehren1. Seit der 80er-Jahren ist die Grenzgängerzahl innerhalb der Großregion kontinuierlich gestiegen, sodass deren grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu den wichtigsten Europas zählt.

1 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer

Alle Karten, die in Zusammenarbeit mit dem GIS der Großregion erstellt wurden, finden Sie auf den Seiten zu den einzelnen Teilregionen oder auf der Website des GIS-GR.

Karten der Grenzgängerströme in der Großregion 2023

* Daten berechnet mit aktuellen Zahlen der BA bzw. INAMI (2023) und dem Anteil der Lothringer an den französischen Auspendlern laut dem letzten Zensus in Frankreich (2021)
** 4.610 Personen davon wohnen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Berechnungen: IBA·OIE | Quellen: IGSS; BA; INAMI; INSEE (Schätzungen)
Hinweise: Zum 30.06.2023 zählte das Saarland insgesamt 27.956 Einpendler aus Rheinland-Pfalz; in Rheinland-Pfalz arbeiteten zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 18.718 Einpendler aus dem Saarland (Quelle: BA). Das Einzugsgebiet des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes reicht über das Gebiet der Großregion hinaus. Das Grenzgängervolumen in der Großregion ist damit höher als die Gesamtzahl der Grenzgänger, die von einer Teilregion in eine andere pendeln.