Aus der Diskussion in der Arbeitsgruppe hat sich ergeben, dass atypische Beschäftigung aus mehreren Gründen grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Funktionsweise des Arbeitsmarkts in der Großregion haben können. So könnten sich beispielsweise die Zunahme befristeter Arbeitsverträge und die Ausweitung des Niedriglohnsektors in einigen Teilregionen negativ auf die Grenzpendlerströme auswirken. Von EURES-Beratern gibt es Hinweise darauf, dass es rechtliche Grauzonen bei Leiharbeit im grenzüberschreitenden Kontext gibt. Danach besteht die Gefahr, dass Mindestlohnregelungen in Frankreich und Luxemburg umgangen werden können, wenn französische und luxemburgische Leiharbeitsunternehmen von Deutschland aus tätig werden, wo die Regelungen am liberalsten sind.
Um einen Überblick über die Gesetzesgrundlagen sowie die Bedeutung der verschiedenen Beschäftigungsformen für die Teilarbeitsmärkte zu erhalten, hat die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle den Auftrag zu einer vergleichende Studie erhalten. Unter Federführung von Catherine Croisille (CRD EURES-Lorraine) hat das Netzwerk eine Übersicht über die verschiedenen Beschäftigungsformen erstellt. Unbefristete und befristete Beschäftigung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit sowie das französische Modell der „portage salarial“ werden erläutert, wobei sowohl auf gesetzliche Regelungen als auf statistisches Datenmaterial eingegangen wird. Außerdem werden Informationen zu Zweitbeschäftigung, Arbeitszeit, Überstunden und Kündigungsschutz präsentiert.
Eine pdf-Version der Studie finden Sie hier (43 Seiten).